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Staatlich anerkannte KindheitspädagogInnen : politisch gewollt, aber nicht honoriert

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Jahreiß, Samuel:
Staatlich anerkannte KindheitspädagogInnen : politisch gewollt, aber nicht honoriert.
In: DDS : die demokratische Schule / Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Bayern. (Dezember 2013). - S. 12.

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Kurzfassung/Abstract

Es gibt gute Nachrichten für Absolventinnen und Absolventen kindheitspädagogischer Bachelorstudiengänge. Am 24.07.2013 wurde das sogenannte „Bayerisches Sozial- und Kindheitspädagogengesetz“ kurz „BaySozKiPädG“ beschlossen. In diesem Gesetz wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die neue Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ verliehen werden kann. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte sich bereits im Mai 2011 nach langer vorangegangener Diskussion für diese Berufsbezeichnung ausgesprochen (JFMK 2011). Viele Studierende hatten sich für eine schnelle Umsetzung dieser Empfehlung eingesetzt. Schließlich verließen sie ihre Hochschule nur mit einer Urkunde über den Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“.

Weitere Angaben

Publikationsform:Artikel
Schlagwörter:Akademisierung der Erzieherinnenausbildung, Kindheitspädagogok, Akademisch ausgebildetes Personal in Kindertageseinrichtungen
Institutionen der Universität:Fakultät für Soziale Arbeit (FH) > Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Peer-Review-Journal:Nein
Titel an der KU entstanden:Ja
KU.edoc-ID:14799
Eingestellt am: 01. Okt 2014 10:49
Letzte Änderung: 01. Dez 2016 09:57
URL zu dieser Anzeige: https://edoc.ku.de/id/eprint/14799/
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