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Die Psychotherapie-Weiterbildung : Erläuterungen zum dgkjpf-Vorschlag, Qualitätskriterien und Mängelliste

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Sulz, Serge K. D.:
Die Psychotherapie-Weiterbildung : Erläuterungen zum dgkjpf-Vorschlag, Qualitätskriterien und Mängelliste.
In: Sulz Serge K. D. (Hrsg.): Von der Psychotherapie-Wissenschaft zur Kunst der Psychotherapie : die Kunst des Heilens lehren der Patient und der erfahrene Psychotherapeut. - München : CIP-Medien, 2015. - S. 336-358
ISBN 978-3-7386-0140-4

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Kurzfassung/Abstract

1. Umfang und Inhalt der psychotherapeutischen Weiterbildung
steht und fällt mit Umfang und Inhalt des vorausgehenden
Direktstudiums der Psychotherapie-Wissenschaft
und ob nach diesem Direktstudium eine Approbation als
Zulassung zur Ausübung von Heilkunde erfolgt, was beim
derzeitigen Planungsstand unverantwortlich ist in Hinsicht
auf den Patientenschutz.
2. Bereits die Benennung des Studiums als Psychotherapiestudium
ist eine gefährliche Weichenstellung. Es heißt
auch Medizin-Studium und nicht Arzt-Studium. Denn Psychotherapie
kann man noch weniger studieren als den ärztlichen
Beruf. Studieren kann man nur die zugrunde liegende
Wissenschaft, deshalb müsste das Studium unbedingt „Psychotherapie-
Wissenschaft“ heißen.
3. Das BMG will Ordnung in die Heilberufe bringen,
ungeachtet des extremen bevorstehenden Qualitätsverlusts.
4. Medizin und Psychotherapie sind so verschieden, dass
der Weg zum Beruf sehr verschieden sein muss. Fünf Jahre
ganztägige Weiterbildung in der Klinik führt nicht zur notwendigen
Qualifikation. In der Klinik kann Psychotherapie in
ihren wesentlichen Elementen nicht gelernt werden. Dazu
sind ambulante Therapien notwendig, dicht supervidiert von
erfahrenen Psychotherapeuten. Höchstens ein Jahr Kliniktätigkeit
ist sinnvoll (Psychiatriejahr) – bei tariflicher Bezahlung.
Die Expertise der Psychotherapie liegt im ambulanten
Bereich – auch das ist anders als in der Medizin.
5. Koordination und Organisation müssen in der Hand
einer genuin psychotherapeutischen Weiterbildungseinrichtung
liegen wie sie als bislang anerkannte Psychotherapie-
Ausbildungsinstitute deutschlandweit und flächendeckend
existieren. Nur so ist eine persönliche Betreuung und
Förderung im notwendigen Ausmaß möglich. Kliniken und
Lehrpraxen können diese Aufgabe nicht übernehmen.
6. Die Weiterbildung muss überwiegend berufsbegleitend
sein, mit Ausnahme des Psychiatriejahrs. Pflicht-Weiterbildung
in der Klinik bringt keinen Lerngewinn und schafft
ein Nadelöhr, das dazu führt, dass mangels tariflich bezahlten
Stellen der Abschluss der Weiterbildung teilweise um vier
bis fünf Jahre (auf neun bis zehn Jahre) verzögert wird (vergleiche
Nadelöhr Neurologiejahr für Psychiater etc.). Wer
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Approbation hat, findet leichter eine Arbeitsstelle, in der psychotherapeutische
Erfahrungen gesammelt werden können,
als eine Weiterbildungsstelle.
7. Die Weiterbildung muss sich konzentrieren auf nur
ein anerkanntes Psychotherapie-Verfahren und eine Altersgruppe
(Erwachsene oder Kinder und Jugendliche).
8. Da das im Psychotherapie-Wissenschaftsstudium
vermittelte Wissen nicht die Störungs-, Therapie- und Methodentheorie
des einzelnen anerkannten Psychotherapieverfahrens
ausführlich genug vermitteln kann, muss eine
verfahrensbezogene Theorie-Vermittlung in der genannten
Weiterbildungseinrichtung (Weiterbildungsinstitut) im
Umfang von mindestens 400 Stunden erfolgen.
9. Es müssen mindestens 600 selbständige psychotherapeutische
Patientenbehandlungen unter Supervision
durchgeführt werden.
10. Diese Patientenbehandlungen erfordern umfangreiche
Fall-Supervision nach jeder vierten Therapiestunde,
ohne die Psychotherapie-Praxis nicht erlernt werden kann.
11. Ohne umfangreiche und gleich zu Beginn der Weiterbildung
einsetzende Selbsterfahrung dürfen keine Patienten
behandelt werden. In der Verhaltenstherapie sind beispielsweise
mindestens 150 Stunden erforderlich, davon 30 Stunden
einzeln.
12. Wirkliche Sicherheit für den Patientenschutz ergibt
sich nur, wenn die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
weiterhin nach dem bestehenden Psychotherapeutengesetz
ausgebildet wird, also bei der anstehenden Gesetzesreform
ausgeklammert wird und die Reform nur für die Erwachsenentherapie
gilt.

Weitere Angaben

Publikationsform:Aufsatz in einem Buch
Schlagwörter:Psychotherapie-Weiterbildung - Psychotherapie-Studium - Psychotherapie-Ausbildung - Psychotherapie-Praxis - Approbation - duale Ausbildung - Supervision - Selbsterfahrung
Institutionen der Universität:Philosophisch-Pädagogische Fakultät > Pädagogik > Lehrstuhl für Sozial- und Gesundheitspädagogik
Begutachteter Aufsatz:Ja
Titel an der KU entstanden:Ja
KU.edoc-ID:20280
Eingestellt am: 08. Aug 2017 14:52
Letzte Änderung: 25. Jan 2022 23:07
URL zu dieser Anzeige: https://edoc.ku.de/id/eprint/20280/
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